Betriebliche Erste Hilfe

Erste Hilfe im Betrieb: Verbandkasten, Ausstattung und Pflichten

Jeder Betrieb muss dafür sorgen, dass bei einem Unfall schnell geholfen wird. Dazu gehören ausgebildete Ersthelfer und vollständiges Erste-Hilfe-Material. Hier finden Sie Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169, sinnvolle Ergänzungen und eine Übersicht, wie viel Material Ihr Betrieb braucht.

Rechtlicher Rahmen

Was Arbeitgeber bei der Ersten Hilfe beachten müssen

Grundlage sind die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3. Danach stellt der Unternehmer Erste-Hilfe-Material bereit, sorgt für ausgebildete Ersthelfer und lässt Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren.

  • Erste-Hilfe-Material

    Verbandkästen müssen schnell erreichbar, gut sichtbar gekennzeichnet und vollständig sein. Verbrauchtes oder abgelaufenes Material wird ersetzt.

  • Ersthelfer

    Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer nötig. Bei mehr Beschäftigten 5 % in Verwaltung und Handel, 10 % in sonstigen Betrieben.

  • Dokumentation

    Jede Erste-Hilfe-Leistung wird aufgezeichnet, zum Beispiel im Verbandbuch. Die Aufzeichnungen bewahren Sie fünf Jahre lang vertraulich auf.

  • Gefährdungsbeurteilung

    Welche Ausstattung darüber hinaus nötig ist, etwa Augenspülung oder Material für Brandwunden, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Stand: Oktober 2026. Verbindlich sind DGUV Vorschrift 1, ASR A4.3 und die Vorgaben Ihres Unfallversicherungsträgers.

Mindestausstattung

Wie viele Verbandkästen braucht ein Betrieb?

Die ASR A4.3 legt die Mindestzahl nach Art des Betriebs und Zahl der Beschäftigten fest.

BetriebsartKleiner Verbandkasten (DIN 13157)Großer Verbandkasten (DIN 13169)
Verwaltung und Handel1 bis 50 Beschäftigte51 bis 300 Beschäftigte, je weitere 300 ein zusätzlicher
Herstellung und Verarbeitung1 bis 20 Beschäftigte21 bis 100 Beschäftigte, je weitere 100 ein zusätzlicher
Baustellen1 bis 10 Beschäftigte11 bis 50 Beschäftigte, je weitere 50 ein zusätzlicher

Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine ersetzt werden. Sind Arbeitsbereiche weit voneinander entfernt, planen Sie zusätzliche Verbandkästen ein, damit das Material überall schnell erreichbar ist.

Normen

Kleiner oder großer Verbandkasten?

Beide Normen legen fest, welche Artikel in welcher Menge im Verbandkasten liegen. Der große Verbandkasten enthält deutlich mehr Material als der kleine.

  • Kleiner Verbandkasten nach DIN 13157

    Die Grundausstattung für kleinere Betriebe und einzelne Bereiche wie Büroetagen, Werkstätten oder Lager. Enthalten sind unter anderem Pflaster, Verbandpäckchen, Kompressen, Rettungsdecke, Schere und Einmalhandschuhe.

  • Großer Verbandkasten nach DIN 13169

    Für größere Betriebe und Bereiche mit vielen Beschäftigten. Er enthält dieselben Artikelarten in größerer Menge und reicht so für mehrere Versorgungen.

Den genauen Inhalt finden Sie auf der jeweiligen Produktseite. Nachfüllsets bringen einen benutzten Verbandkasten wieder auf den Stand der Norm.

Über die Grundausstattung hinaus

Was je nach Betrieb dazugehört

Die Verbandkästen nach Norm decken die häufigsten Verletzungen ab. Je nach Tätigkeit kommen weitere Hilfsmittel hinzu.

  • Augenspülung

    Wo mit Chemikalien, Stäuben oder Spänen gearbeitet wird, gehören Augenspülflaschen oder eine Augenspülstation in die Nähe des Arbeitsplatzes.

  • Brandwunden

    In Küchen, Laboren und an heißen Arbeitsplätzen ergänzen Verbände und Kompressen für Brandwunden die Grundausstattung.

  • Notfalltasche oder Notfallrucksack

    Auf großen Geländen oder für Betriebssanitäter bringt eine Tasche das Material dorthin, wo es gebraucht wird.

  • Defibrillator (AED)

    Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Wie ein AED in die betriebliche Erste Hilfe eingebunden werden kann, beschreibt die DGUV Information 204-010.

  • Kennzeichnung

    Erste-Hilfe-Einrichtungen werden mit dem Rettungszeichen E003 nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet. So findet sie jeder schnell.

Einsatzbereit bleiben

Verbandkasten prüfen und auffüllen

Ein Verbandkasten hilft nur, wenn er vollständig ist. Legen Sie deshalb fest, wer ihn kontrolliert und wann.

  • Regelmäßig kontrollieren

    Prüfen Sie nach jeder Entnahme und in festen Abständen, ob alles vollständig und unbeschädigt ist.

  • Verfallsdaten beachten

    Sterile Artikel wie Kompressen und Verbandpäckchen haben ein Verfallsdatum. Abgelaufenes Material wird ausgetauscht.

  • Nachfüllen statt neu kaufen

    Ist der Koffer selbst in Ordnung, genügt meist ein Nachfüllset nach derselben DIN-Norm.

Dokumentation

Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch dokumentieren

Jede Erste-Hilfe-Leistung wird aufgezeichnet, auch bei kleinen Verletzungen. Stellt sich später heraus, dass ein Arbeitsunfall vorlag, belegt der Eintrag den Zusammenhang mit der Arbeit.

  • Was eingetragen wird

    Name der verletzten Person, Datum, Uhrzeit, Ort und Hergang, Art und Umfang der Verletzung, Zeugen, Art der Erste-Hilfe-Maßnahme und Name der helfenden Person.

  • Aufbewahrung

    Die Aufzeichnungen werden fünf Jahre lang aufbewahrt und vertraulich behandelt. Ob als Buch, Kartei oder digital, entscheidet der Betrieb.

Eine kostenlose Vorlage für das Verbandbuch finden Sie weiter unten im Bereich Vorlagen.

Kostenlos

Vorlage zum Herunterladen

Drucken Sie die Vorlage aus und legen Sie sie zum Verbandkasten.

Die Vorlage dient der Orientierung und darf in Ihrem Betrieb frei genutzt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Unfallversicherungsträgers.

Sortiment

Verbandkästen und Erste-Hilfe-Koffer

Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169, Nachfüllsets und Erste-Hilfe-Koffer für Betrieb, Praxis und Einrichtung. Den Inhalt finden Sie auf der jeweiligen Produktseite.

Alle 29 Produkte ansehen
Söhngen W.

"Kleine GROSSE Hilfe" Schule

In 2 Ausführungen verfügbar

  • Befüllter Verbandskasten von Söhngen
  • Mit Befüllungen speziell für die Schule
  • Zur Versorgung von verschiedenen Verletzungen

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Söhngen W.

€126,11 EUR
Teqler

Erste-Hilfe-Koffer DIN 13169

  • Großer Verbandkasten E für Betriebe
  • Mit Füllung nach DIN 13169
  • Schlagfest, formbeständig und spritzwassergeschützt

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Teqler

€50,01 EUR
Teqler

Betriebsverbandkasten nach DIN 13157

In 2 Ausführungen verfügbar

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Teqler

€12,55 EUR
Leina Werke

Betriebsverbandkasten gemäß DIN 1315

In 2 Ausführungen verfügbar

  • Schlagfest und bruchsicher
  • Aus robustem PP-Kunststoff
  • Komplette Befüllung gemäß DIN 13157

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€16,21zzgl. MwSt. und Versand

MP121347

Leina Werke

€16,21 EUR
Teqler

Erste-Hilfe-Kasten

In 2 Ausführungen verfügbar

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Teqler

€28,05 EUR
Leina Werke

Nachfüllset für Erste-Hilfe-Koffer

In 2 Ausführungen verfügbar

  • Umfangreiches Verbandmittel-Set
  • Perfekt für Erste-Hilfe Maßnahmen
  • Zur Nachbefüllung von Erste-Hilfe-Koffern

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Leina Werke

€14,39 EUR
Söhngen W.

Erste-Hilfe-Beschilderung

In 3 Ausführungen verfügbar

  • Gemäß DGUV-Vorschrift 9
  • Aus stabilem Aluminium
  • Grüner Hintergrund, weiße Beschriftung

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Söhngen W.

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Söhngen W.

Erste-Hilfe-Tasche Scout "KiTa großer Wandertag"

  • Tasche aus wasserabweisendem Nylongewebe
  • Enthält eine komplette Erste-Hilfe-Ausrüstung für Kinder
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Söhngen W.

Erste-Hilfe-Koffer Advocat

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Söhngen W.

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Leina Werke

Erste-Hilfe-Koffer

In 2 Ausführungen verfügbar

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LEINA WERKE

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Söhngen W.

Erste-Hilfe-Täschchen KiTa unterwegs

In 2 Ausführungen verfügbar

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Söhngen W.

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Söhngen W.

Erste-Hilfe-Koffer mit Inhalt

In 2 Ausführungen verfügbar

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Söhngen W.

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Söhngen W.

Kleine GROSSE Hilfe Kindergarten QUICK-CD

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  • Befüllung für Kinder bis 6 Jahre
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Söhngen W.

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Teqler

KFZ-Verbandkasten nach DIN 13164

  • Mit allen Erste-Hilfe-Utensilien für den Straßenverkehr
  • Inklusive Befüllung nach DIN Norm 13164
  • Leicht zu öffnen durch Scharnier & Verschlusslaschen

Ausverkauft

€17,07zzgl. MwSt. und Versand

MP103426

Teqler

€17,07 EUR
Teqler

Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13157

  • Kleiner Verbandkasten für Betriebe
  • Trennstege zur variablen Inneneinteilung
  • Mit Füllung nach DIN 13157

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€40,61zzgl. MwSt. und Versand

MP103423

Teqler

€40,61 EUR

Kurz beantwortet

Fragen und Antworten zur Ersten Hilfe im Betrieb

Ist ein Verbandkasten im Betrieb Pflicht?

Ja. Nach DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer Erste-Hilfe-Material bereitstellen. Art und Anzahl richten sich nach der ASR A4.3, also nach Betriebsart und Zahl der Beschäftigten.

Wie viele Verbandkästen braucht ein Büro?

In Verwaltungs- und Handelsbetrieben genügt bei 1 bis 50 Beschäftigten ein kleiner Verbandkasten nach DIN 13157. Bei 51 bis 300 Beschäftigten ist ein großer nach DIN 13169 vorgesehen, für je weitere 300 Beschäftigte ein zusätzlicher großer.

Was ist der Unterschied zwischen DIN 13157 und DIN 13169?

DIN 13157 beschreibt den kleinen, DIN 13169 den großen Betriebsverbandkasten. Der große enthält dieselben Artikelarten in größerer Menge. Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine ersetzt werden.

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?

Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten mindestens einen. Bei mehr Beschäftigten 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in sonstigen Betrieben. Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.

Wie lange muss das Verbandbuch aufbewahrt werden?

Fünf Jahre nach der letzten Eintragung. Die Aufzeichnungen enthalten Gesundheitsdaten und werden deshalb vertraulich behandelt.

Ist ein Defibrillator im Betrieb Pflicht?

Nein, eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Ob ein AED sinnvoll ist, klären Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Hinweise gibt die DGUV Information 204-010.

Was mache ich mit abgelaufenem Material?

Tauschen Sie abgelaufene sterile Artikel aus, damit der Verbandkasten vollständig bleibt. Mit einem Nachfüllset nach derselben Norm ist das schnell erledigt.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder Hygienefachkraft.

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