Rechtlicher Rahmen
Was Arbeitgeber bei der Ersten Hilfe beachten müssen
Grundlage sind die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3. Danach stellt der Unternehmer Erste-Hilfe-Material bereit, sorgt für ausgebildete Ersthelfer und lässt Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren.
Erste-Hilfe-Material
Verbandkästen müssen schnell erreichbar, gut sichtbar gekennzeichnet und vollständig sein. Verbrauchtes oder abgelaufenes Material wird ersetzt.
Ersthelfer
Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer nötig. Bei mehr Beschäftigten 5 % in Verwaltung und Handel, 10 % in sonstigen Betrieben.
Dokumentation
Jede Erste-Hilfe-Leistung wird aufgezeichnet, zum Beispiel im Verbandbuch. Die Aufzeichnungen bewahren Sie fünf Jahre lang vertraulich auf.
Gefährdungsbeurteilung
Welche Ausstattung darüber hinaus nötig ist, etwa Augenspülung oder Material für Brandwunden, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Stand: Oktober 2026. Verbindlich sind DGUV Vorschrift 1, ASR A4.3 und die Vorgaben Ihres Unfallversicherungsträgers.
Mindestausstattung
Wie viele Verbandkästen braucht ein Betrieb?
Die ASR A4.3 legt die Mindestzahl nach Art des Betriebs und Zahl der Beschäftigten fest.
| Betriebsart | Kleiner Verbandkasten (DIN 13157) | Großer Verbandkasten (DIN 13169) |
|---|---|---|
| Verwaltung und Handel | 1 bis 50 Beschäftigte | 51 bis 300 Beschäftigte, je weitere 300 ein zusätzlicher |
| Herstellung und Verarbeitung | 1 bis 20 Beschäftigte | 21 bis 100 Beschäftigte, je weitere 100 ein zusätzlicher |
| Baustellen | 1 bis 10 Beschäftigte | 11 bis 50 Beschäftigte, je weitere 50 ein zusätzlicher |
Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine ersetzt werden. Sind Arbeitsbereiche weit voneinander entfernt, planen Sie zusätzliche Verbandkästen ein, damit das Material überall schnell erreichbar ist.
Normen
Kleiner oder großer Verbandkasten?
Beide Normen legen fest, welche Artikel in welcher Menge im Verbandkasten liegen. Der große Verbandkasten enthält deutlich mehr Material als der kleine.
Kleiner Verbandkasten nach DIN 13157
Die Grundausstattung für kleinere Betriebe und einzelne Bereiche wie Büroetagen, Werkstätten oder Lager. Enthalten sind unter anderem Pflaster, Verbandpäckchen, Kompressen, Rettungsdecke, Schere und Einmalhandschuhe.
Großer Verbandkasten nach DIN 13169
Für größere Betriebe und Bereiche mit vielen Beschäftigten. Er enthält dieselben Artikelarten in größerer Menge und reicht so für mehrere Versorgungen.
Den genauen Inhalt finden Sie auf der jeweiligen Produktseite. Nachfüllsets bringen einen benutzten Verbandkasten wieder auf den Stand der Norm.
Über die Grundausstattung hinaus
Was je nach Betrieb dazugehört
Die Verbandkästen nach Norm decken die häufigsten Verletzungen ab. Je nach Tätigkeit kommen weitere Hilfsmittel hinzu.
Augenspülung
Wo mit Chemikalien, Stäuben oder Spänen gearbeitet wird, gehören Augenspülflaschen oder eine Augenspülstation in die Nähe des Arbeitsplatzes.
Brandwunden
In Küchen, Laboren und an heißen Arbeitsplätzen ergänzen Verbände und Kompressen für Brandwunden die Grundausstattung.
Notfalltasche oder Notfallrucksack
Auf großen Geländen oder für Betriebssanitäter bringt eine Tasche das Material dorthin, wo es gebraucht wird.
Defibrillator (AED)
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Wie ein AED in die betriebliche Erste Hilfe eingebunden werden kann, beschreibt die DGUV Information 204-010.
Kennzeichnung
Erste-Hilfe-Einrichtungen werden mit dem Rettungszeichen E003 nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet. So findet sie jeder schnell.
Einsatzbereit bleiben
Verbandkasten prüfen und auffüllen
Ein Verbandkasten hilft nur, wenn er vollständig ist. Legen Sie deshalb fest, wer ihn kontrolliert und wann.
Regelmäßig kontrollieren
Prüfen Sie nach jeder Entnahme und in festen Abständen, ob alles vollständig und unbeschädigt ist.
Verfallsdaten beachten
Sterile Artikel wie Kompressen und Verbandpäckchen haben ein Verfallsdatum. Abgelaufenes Material wird ausgetauscht.
Nachfüllen statt neu kaufen
Ist der Koffer selbst in Ordnung, genügt meist ein Nachfüllset nach derselben DIN-Norm.
Dokumentation
Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch dokumentieren
Jede Erste-Hilfe-Leistung wird aufgezeichnet, auch bei kleinen Verletzungen. Stellt sich später heraus, dass ein Arbeitsunfall vorlag, belegt der Eintrag den Zusammenhang mit der Arbeit.
Was eingetragen wird
Name der verletzten Person, Datum, Uhrzeit, Ort und Hergang, Art und Umfang der Verletzung, Zeugen, Art der Erste-Hilfe-Maßnahme und Name der helfenden Person.
Aufbewahrung
Die Aufzeichnungen werden fünf Jahre lang aufbewahrt und vertraulich behandelt. Ob als Buch, Kartei oder digital, entscheidet der Betrieb.
Eine kostenlose Vorlage für das Verbandbuch finden Sie weiter unten im Bereich Vorlagen.
Kostenlos
Vorlage zum Herunterladen
Drucken Sie die Vorlage aus und legen Sie sie zum Verbandkasten.
- Verbandbuch: Dokumentation der Erste-Hilfe-LeistungenTabelle zum Ausdrucken mit allen Angaben nach DGUV Vorschrift 1PDF herunterladen: Verbandbuch: Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen
Die Vorlage dient der Orientierung und darf in Ihrem Betrieb frei genutzt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Unfallversicherungsträgers.
Sortiment
Verbandkästen und Erste-Hilfe-Koffer
Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169, Nachfüllsets und Erste-Hilfe-Koffer für Betrieb, Praxis und Einrichtung. Den Inhalt finden Sie auf der jeweiligen Produktseite.
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Erste-Hilfe-Kasten
In 2 Ausführungen verfügbar
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Kurz beantwortet
Fragen und Antworten zur Ersten Hilfe im Betrieb
Ist ein Verbandkasten im Betrieb Pflicht?
Ja. Nach DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer Erste-Hilfe-Material bereitstellen. Art und Anzahl richten sich nach der ASR A4.3, also nach Betriebsart und Zahl der Beschäftigten.
Wie viele Verbandkästen braucht ein Büro?
In Verwaltungs- und Handelsbetrieben genügt bei 1 bis 50 Beschäftigten ein kleiner Verbandkasten nach DIN 13157. Bei 51 bis 300 Beschäftigten ist ein großer nach DIN 13169 vorgesehen, für je weitere 300 Beschäftigte ein zusätzlicher großer.
Was ist der Unterschied zwischen DIN 13157 und DIN 13169?
DIN 13157 beschreibt den kleinen, DIN 13169 den großen Betriebsverbandkasten. Der große enthält dieselben Artikelarten in größerer Menge. Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine ersetzt werden.
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten mindestens einen. Bei mehr Beschäftigten 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in sonstigen Betrieben. Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Wie lange muss das Verbandbuch aufbewahrt werden?
Fünf Jahre nach der letzten Eintragung. Die Aufzeichnungen enthalten Gesundheitsdaten und werden deshalb vertraulich behandelt.
Ist ein Defibrillator im Betrieb Pflicht?
Nein, eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Ob ein AED sinnvoll ist, klären Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Hinweise gibt die DGUV Information 204-010.
Was mache ich mit abgelaufenem Material?
Tauschen Sie abgelaufene sterile Artikel aus, damit der Verbandkasten vollständig bleibt. Mit einem Nachfüllset nach derselben Norm ist das schnell erledigt.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder Hygienefachkraft.
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Sagen Sie uns, wie viele Beschäftigte und Standorte Sie haben. Wir stellen Ihnen die passenden Verbandkästen und Ergänzungen zusammen und erstellen auf Wunsch ein Angebot.
- Telefon089 693147373Mo–Fr 08:30–19:00, Sa 08:30–17:00
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