Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab dem 15. Januar 2025 zur Opt-Out-Anwendung. Das bedeutet, dass Krankenkassen ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung stellen, sofern diese nicht widersprechen. Für Pflegefachkräfte bedeutet dies einen erheblichen Fortschritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die ePA ermöglicht einen besseren Informationsaustausch zwischen den Beteiligten und kann die Pflegeprozesse effizienter gestalten. Es ist jedoch wichtig, sich mit den neuen digitalen Werkzeugen vertraut zu machen und mögliche Datenschutzaspekte zu berücksichtigen.
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