Fachbeiträge für Praxis und Pflege · Aktualisiert am · 3 Min. Lesezeit

Messtechnische Kontrolle: Welche Geräte wann geprüft werden müssen

Blutdruckgerät alle zwei Jahre, Infrarot-Thermometer jedes Jahr: Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung regelt die Fristen genau. Hier finden Sie die Tabelle und ein Rechenbeispiel zum Fristbeginn.

Die messtechnische Kontrolle, kurz MTK, prüft, ob ein Medizinprodukt mit Messfunktion noch innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen misst. Zuständig für die Einhaltung ist der Betreiber, also in der Regel die Praxis oder Einrichtung. Die Pflicht steht in § 15 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), die betroffenen Geräte und Fristen in deren Anlage 2. Ältere Unterlagen nennen oft noch § 14 und sind damit nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

Welche Geräte betroffen sind

Anlage 2 ist eine abschließende Liste. In einer Arztpraxis kommen meist die ersten Zeilen der Tabelle vor.

Produktgruppe Nachprüffrist
Ton- und Sprachaudiometer 1 Jahr
Medizinische Elektrothermometer 2 Jahre
Thermometer mit austauschbaren Temperaturfühlern 2 Jahre
Infrarot-Strahlungsthermometer 1 Jahr
Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte 2 Jahre
Augentonometer 2 Jahre
Tretkurbelergometer 2 Jahre
Diagnostikdosimeter, sofern nicht nach § 90 StrlSchV dem Eichrecht unterliegend 5 Jahre
Therapiedosimeter je nach Art 2 oder 6 Jahre, mit Ausnahmen

Ausgenommen sind Quecksilberglasthermometer mit Maximumvorrichtung. Beim Thermometer lohnt der zweite Blick, denn dieselbe Praxis kann zwei Fristen haben: Das Elektrothermometer ist nach zwei Jahren dran, das Infrarot-Thermometer schon nach einem.

Wann die Frist beginnt: das Rechenbeispiel

Die Frist läuft nicht ab dem Kaufdatum und nicht tagesgenau. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Gerät in Betrieb genommen oder zuletzt kontrolliert wurde.

Sie nehmen im März 2026 ein neues Blutdruckmessgerät in Betrieb. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Die Kontrolle ist also bis Ende 2028 fällig, nicht schon im März 2028.

Das gibt etwas Spielraum, ersetzt aber keine Terminplanung. Wer mehrere Geräte hat, legt sinnvollerweise alle Kontrollen auf einen gemeinsamen Termin. Für Audiometer und Infrarot-Thermometer rechnet die Praxis entsprechend mit einem Jahr.

Wann eine Kontrolle außer der Reihe nötig ist

Unabhängig von der Frist ist die MTK unverzüglich durchzuführen, wenn es Hinweise gibt, dass die Fehlergrenzen nicht mehr eingehalten werden. Das Gleiche gilt nach einem Eingriff, der die Messeigenschaften beeinflusst haben könnte. Ein Sturz vom Tisch oder eine Reparatur am Sensor sind typische Anlässe. In der Praxis lohnt es sich, solche Ereignisse kurz zu notieren, dann bleibt die Entscheidung nachvollziehbar.

Wer die Kontrolle durchführen darf

Beauftragen dürfen Sie die zuständige Behörde für das Messwesen oder Personen, Betriebe und Einrichtungen, die die Voraussetzungen nach § 5 MPBetreibV für das jeweilige Gerät erfüllen. Wer selbst kontrolliert, muss dieselben Voraussetzungen mitbringen. Die verwendeten Normale müssen auf ein nationales oder internationales Normal rückführbar sein. Ihre Fehlergrenzen gelten als ausreichend klein, wenn sie höchstens ein Drittel derjenigen des geprüften Geräts betragen. Die ordnungsgemäße Durchführung wird vermutet, wenn der Leitfaden der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beachtet wird.

Was danach vorliegen muss

  • Protokoll: Die kontrollierende Stelle erstellt es mit Datum und Ergebnissen. Der Betreiber bewahrt es mindestens bis zur nächsten Kontrolle auf.
  • Kennzeichnung: Am Gerät muss nach bestandener Kontrolle das Jahr der nächsten Kontrolle und die kontrollierende Stelle eindeutig und rückverfolgbar erkennbar sein.

Bewahren Sie die Protokolle an einem festen Ort auf, dann sind sie bei einer Prüfung schnell zur Hand.

Was nicht zur MTK gehört

Waagen in der Heilkunde fallen nicht unter Anlage 2, sondern unter das Mess- und Eichrecht. Für sie gelten Eichfristen, die Ihnen die zuständige Eichbehörde nennt. Die Auswahl dazu finden Sie unter Personenwaagen. Auch eine sicherheitstechnische Kontrolle ist etwas anderes als die MTK: Sie betrifft die technische Sicherheit und nicht die Messgenauigkeit. Hintergründe zu Diagnostikgeräten lesen Sie in unserem Ratgeber EKG und Herz-Kreislauf-Diagnostik.

Ein Beispiel für ein Gerät in der Praxis ist das 767 Aneroid-Blutdruckmessgerät. Wie sich Prüftermine in die Abläufe einfügen, steht im Beitrag zur Praxisorganisation.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information für Fachkreise und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorschriften und die Angaben der Hersteller. Für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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